Allgemeine Unterlizenzbedingungen

Stand: 16.07.2017

Berufsverband für Feng Shui und Geomantie e.V.
Friedenstraße 20
97072 Würzburg

– nachfolgend Verband –

1. Allgemeines
1.1 Der Verband betreibt eine Datenbank, auf der Nutzungsrechte an Werken (Unterlizenzen) vom Verband selbst oder von Drittanbietern erworben werden können. Die vorliegenden Lizenzbedingungen gelten für alle Fotographien, Abbildungen und sonstige Graphiken (im Folgenden „Werke“), die der Verband dem Unterlizenznehmer nach Maßgabe dieser Lizenzbedingungen unentgeltlich über seine Datenbanken auf seinen Internetseiten zur Verfügung stellt. Hinsichtlich der Werke von Drittanbietern gilt Ziff. 4 dieser Unterlizenzbedingungen.
1.2 AGB, die von diesen Lizenzbedingungen abweichen, erkennt der Verband – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.3 Der Verband ist berechtigt, diese Lizenzbedingungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. bei Änderung der Rechtlage oder wirtschaftlicher Gegebenheiten) zu ändern. Bestehende Unterlizenznehmer werden hierüber per E-Mail benachrichtigt. Wenn der Unterlizenznehmer nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Der Unterlizenznehmer wird in der Mitteilung über die beabsichtigte Änderung dieser Lizenzbedingungen über die Folgen des fehlenden Widerspruchs aufgeklärt.

2. Leistungen, Vertragsschluss und Lizenzbedingungen
2.1 Der Verband stellt eine kostenlose Bilddatenbank zur Verfügung, über die Dritte (im Folgenden: Unterlizenznehmer) unentgeltlich Nutzungsrechte an den angebotenen Werken zum eigenen Gebrauch zur Verfügung gestellt bekommen können.
2.2 Durch das Herunterladen des / der Werke(s) von der Webseite des Verbands kommt ein unentgeltlicher Unterlizenzvertrag zwischen dem Verband und dem Nutzer zustande.
2.3 Zum Erwerb von Bildern aus der Datenbank sind insbesondere Journalisten, Fachautoren und Blogger sowie alle an den Themen Interessierten berechtigt. Die Bilder aus der Datenbank dürfen nicht von Feng-Shui-Anbietern verwendet werden, die nicht Mitglied des Verbands des Plattformbetreibers sind.
2.4 Der Verband räumt dem Unterlizenznehmer das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht ein, das Werk umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Unterlizenznehmer sind insbesondere zur Einbindung des Werks auf ihren kommerziellen Webseiten oder in ihren journalistischen Beiträgen und zur Verwendung der Werke für Werbemaßnahmen in jeglichen Medien (insb. Internet, Printmedien und Fernsehen) berechtigt. Der Unterlizenznehmer ist zudem berechtigt, das Werk unter Wahrung des Urheberpersönlicheitsrechts vor der Verwendung zu bearbeiten.
2.5 Von der Rechteeinräumung sind auch die ausschnittweis Benutzung sowie die Benutzung in Verbindung mit anderen Werken umfasst.
2.6 Der Unterlizenznehmer darf das Werk ausschließlich für eigene Zwecke (z.B. zur Bewerbung des eigenen Angebots) nutzen. Er darf Dritten keine Unterlizenzen und keine Nutzungsrechte einräumen. Der Unterlizenznehmer ist jedoch berechtigt, die Werke oder Teilen hiervon auf Social-Media-Plattformen (z.B. Facebook) hochzuladen. Der Rechteinhaber erklärt sich mit dieser Art der Nutzung einverstanden.

3. Urheberrechtsvermerk
3.1 Bei der Verwendung der Werke auf Webseiten, in Social-Media-Portalen oder in sonstiger Weise hat der Unterlizenznehmer einen Urheberrechtsvermerk auf dem Werk selbst, direkt unter dem Werk oder in seinem Impressum zu platzieren, der eine Schriftgröße von mindestens 8pt aufweist. Der Vermerk muss stets dem jeweils einschlägigen Werk zugeordnet werden können. Der Urheberrechtsvermerk muss den Urheber sowie die Internetadresse des Verbands erkennen lassen. Dies kann beispielsweise in folgender Form erfolgen: „Name des Fotografen / fengshui-verband.eu“.
3.2 Sofern sich auf dem zur Verfügung gestellten Bild bereits bei Überlassung ein Urheberrechtsvermerk befindet, darf dieser nicht entfernt oder verändert werden. Sofern nur Teile des Bildes verwendet werden und der Urheberrechtsvermerk hierdurch nicht oder nicht vollständig zu erkennen ist, ist ein Urheberrechtsvermerk nach den Vorgaben des vorangegangenen Absatzes zu platzieren.

4. Werke von Drittanbietern
Im Rahmen unserer Datenbank stellen wir auch Werke von Drittanbietern aus, die mit den Internetangeboten der Drittanbieter verlinkt sind. Wenn Sie einen solchen Link anklicken, werden Sie auf die Webseite des Drittanbieters weitergeleitet und können das Bild zu den dort geltenden Lizenzbedingungen erwerben. Der Verband ist nicht Anbieter dieser Werke. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Drittanbieter zustande.

5. Dauer der Rechteeinräumung, Kündigung
5.1 Der Vertrag und die Einräumung der Rechte an den zur Verfügung gestellten Werken sind unbefristet und können von jeder Vertragspartei jederzeit gekündigt werden. Mit der Kündigung oder der sonstigen Vertragsbeendigung erlöschen auch die Nutzungsrechte am Werk. Der Unterlizenznehmer wird alle physischen Vervielfältigungsstücke der Werke unverzüglich vernichten und alle elektronischen Kopien innerhalb eines Monats nach der Kündigung von seinen Webseiten und seinen Partnerwebseiten entfernen.
5.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dem Verband steht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann zu, wenn sich herausstellen sollte, dass ein Unterlizenznehmer nicht zum berechtigten Personenkreis im Sinne der Ziff. 2 dieser Lizenzbedingungen gehört.

6. Haftung / Freistellung
6.1 Der Verband haftet dem Verband aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz nach Maßgabe der folgenden Absätze.
6.2 Der Verband haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist und aufgrund zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
6.3 Verletzt der Verband fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verband nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unterlizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.
6.4 Im Übrigen ist eine Haftung des Verbands ausgeschlossen.
6.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verbandes für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
6.6 Der Unterlizenznehmer stellt den Verband von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Verband aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Unterlizenznehmers geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Falle der unerlaubten Weitergabe oder Unterlizenzierung der Werke an Dritte.

7. Schlussbestimmungen
Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist das Gericht an unserem Sitz in Würzburg zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.